Versicherungsvertragsrecht: Zurechnung des Agentenwissens

Nach der "Auge und Ohr"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird grundsätzlich das Wissen des Agenten als dem Versicherer (VR) eigen angerechnet.Dies kann aber nicht so gewertet werden, wenn dem Versicherungsnehmer (VN) ein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Eine Arglist des VN ist schon dann gegeben, wenn der Agent das einen falsch ausgefüllten Antrag mit grundlosen Beschwichtigungen rechtfertigt.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in zweiter Instanz zugunsten des VR.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/02) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Vor der Verwendung eines hier erwähnten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit Rudi und Susanne Lehnert, zumindest telefonisch, abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

Alle Recht News