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Witwen- oder Witwerrente

In der Privatversicherung zumeist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) angebotener Teil einer Hinterbliebenenversorgung. Mit der Witwen- oder Witwerrente wird im Fall des Todes der versicherten Person dem Ehepartner oder, sofern vereinbart, dem Lebenspartner als Ersatz für den durch den Tod des Versicherten entfallenden Unterhalt eine Rente bis zum Tod gezahlt. Im Fall der Wiederverheiratung des Ehe- bzw. Lebenspartners wird häufig eine Ablösung der laufenden Rente durch Einmalzahlung einiger Jahresrenten vereinbart. Die Witwen- oder Witwerrente ist auch eine Form der Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), hier aber nur zugunsten des überlebenden Ehepartners. Der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente ist an die Rechtsgültigkeit der Ehe zum Zeitpunkt des Todes gebunden und endet im Fall der wiederheirat. Ferner gibt es ein Witwen-/ Witwergeld in der Beamtenversorgung.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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