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Versicherungslexikon

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Privatversicherung

Individualversicherung, Vertragsversicherung.Sammelbezeichnung für alle Versicherungsgeschäfte, bei der die Versicherungsverhältnisse auf privatrechtlicher Grundlage, also durch Verträge, zustandekommen. Als Rechtsformen von Versicherungsunternehmen sind in der Privatversicherung Aktiengesellschaften (AG), Societas Europaea (SE), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zulässig. Die Privatversicherung ist von der Sozialversicherung abzugrenzen.

Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost

 

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