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Hinterbliebenenrente

1. Begriff: Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), die auf die Kompensation ausgefallenen Unterhalts infolge des Todes des Versicherten zielt und an die direkten Angehörigen gezahlt wird.

2. Merkmale: Der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente ist davon abhängig, dass dem Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes eine Versicherungsrente zustand oder er bereits die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Des Weiteren darf zwischen Eheleuten kein Rentensplitting vereinbart worden sein. Je nachdem, an wen die Leistung gezahlt wird, wird zwischen Waisenrente und Witwen‑ bzw. Witwerrenten unterschieden. Bei der Berechnung der Höhe der Hinterbliebenenrente wird ein Teil des Einkommens des Hinterbliebenen berücksichtigt. Siehe auch Einkommensanrechnung.

Autor(en): Prof. Dr. Jörg Althammer, Dr. Maximilian Sommer

 

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