bAV-Abdeckung bei Frauen unzureichend

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Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sind Frauen und Männer noch weit von der angestrebten Gleichberechtigung entfernt. Das zeigt jedenfalls eine Untersuchung der DCS Deutsche Clearing Stelle anlässlich des morgigen Weltfrauentages. 

Für ihren Check hat sie die bAV-Verträge von 6.000 Versicherungsnehmern bundesweit ausgewertet: Dabei zeigte sich, dass 77,4 Prozent von diesen männlich sind und nur 22,6 Prozent weiblich. Diese Analyse korreliert mit Angaben des Statistisches Bundesamts aus dem Jahr 2024, nach denen Frauen ab 65 Jahren Alterseinkünfte von rund 18.700 Euro brutto im Jahr beziehen, Männer dagegen haben rund 25.600 Euro brutto zur Verfügung.

Ein wichtiger Baustein bei der Rentenplanung für Frauen

„Es ist an der Zeit, die finanzielle Benachteiligung von Frauen zu beenden und die Gleichstellung bei der Altersvorsorge voranzutreiben. Als wichtiger Baustein bei der Rentenplanung ist für Frauen daher der Abschluss einer bAV zu empfehlen. Diese ist besonders interessant, weil der Arbeitgeber einen Teil des Beitrags oder sogar die volle Summe übernimmt. Gerade in Verbindung mit Zinseffekten zahlt sich das auf lange Sicht aus,“ kommentiert Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle, die Situation.

Die Gründe für die erheblichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei der Rente liegen laut DCS vor allem in ungleichen Erwerbsbiografien: So sind die Gehälter von Frauen auch heute noch niedriger – doch vor allem arbeiten sie oft in Teilzeit, da sie sich um die Kindererziehung kümmern. Daraus resultiert ein geringerer Anspruch auf gesetzliche Rente. Der niedrige Anteil der Frauen mit bAV-Abschluss steht hier sinnbildlich. Weniger signifikant sind die Unterschiede dagegen bei der Höhe der einbezahlten Beiträge: Im Schnitt zahlen Männer pro Monat rund 175 Euro ein, Frauen hingegen 150 Euro.

Die DCS Deutsche Clearing-Stelle sieht insbesondere Arbeitgeber in der Pflicht. Die folgenden Maßnahmen empfiehlt das Unternehmen, um eine bessere Altersversorgung von Frauen zu gewährleisten:

  1. Förderung der betrieblichen Altersvorsorge:
    Unternehmen sollten alle Beschäftigten über die Chancen einer bAV informieren und diese gezielt fördern. Sinnvoll ist es – auch mit Blick auf eine Positionierung als guter Arbeitgeber – über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuschuss zur bAV von 15 Prozent des umgewandelten Beitrags hinauszugehen. Für Arbeitgeber ist der Zuschuss zur bAV vollständig steuerlich absetzbar.
  2. Bekämpfung des Gender Pay Gaps:
    Unternehmen sollten den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen aktiv abbauen, um die Grundlage für eine gerechte Altersversorgung zu schaffen.
  3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
    Durch flexiblere Arbeitszeitmodelle und familienfreundliche Regelungen können Erwerbsbiografien von Frauen stabiler gestaltet werden, was sich positiv auf ihre Rentenansprüche auswirkt. Auch hier verfügen Arbeitgeber über entsprechende Hebel, die sie in Bewegung setzen sollten.
  4. Mehr Information und Aufklärung:
    Wenn Frauen seitens ihres Arbeitgebers frühzeitig in ihrer Erwerbsbiografie informiert und sensibilisiert werden, hilft ihnen das, ihre Altersvorsorge zu planen und gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Informationsveranstaltungen sind an dieser Stelle elementar – hier gilt es etwa, die verschiedenen Vorsorgeformen vorzustellen.

Quelle: DCS

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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