Sortimentspolitik
1. Begriff: Zusammenstellung eines attraktiven Angebotsprogramms aus Versicherungs-, Kapitalanlage- und sonstigen Dienstleistungen und dessen Umstrukturierung bzw. marktgerechte Anpassung im Zeitablauf – einschl. aller damit zusammenhängenden Entscheidungstatbestände (siehe auch Versicherungsgeschäft, Kapitalanlagegeschäft, sonstiges Dienstleistungsgeschäft) und innerbetrieblichen Prozesse.
2. Ausprägungen bzw. Dimensionen: Zur Sortimentspolitik gehören die Sortimentserweiterung durch Aufnahme neuer Produkte (Produktinnovation) oder Versicherungszweige, die Anpassung oder Ausdifferenzierung des Sortiments durch Produktmodifikationen (Produktvariationen und/oder Produktdifferenzierungen) sowie die Sortimentsbereinigung durch Einschränkung der Produktanzahl (Produktelimination).
3. Einordnung: Die Sortimentspolitik ist Bestandteil der Produktpolitik i.w.S.
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne