Die Künstliche Intelligenz wird das Arbeiten der Vermittlerschaft deutlich verändern. Viele begreifen die neue Technik als Chance. Nun müssen aber beim Einsatz rechtliche Pflichten beachtet werden. Zudem dürfte es eine Schulungspflicht für die Versicherungsmaklerschaft geben.
Die meisten Versicherungsmaklerinnen und -makler sehen Künstliche Intelligenz (KI) eher als Chance, ihre Arbeit zu verbessern, denn als Ersatz. Das bestätigt eine Umfrage unter Versicherungsmaklern (16. AfW-Vermittlerbarometer 2023; 1108 Versicherungsvermittler). Über 70 Prozent der Befragten sehen KI als Möglichkeit, ihre Effizienz zu steigern und ihren Kunden einen besseren Service zu bieten.
Junge Berufsträger sind offener
Jüngere Maklerinnen beziehungsweise Makler zeigen generell ein größeres Interesse an digitalen und KI-basierten Lösungen für Beratungs-, Betreuungs- und Schadenregulierungsprozesse als ältere Maklerinnen und Makler. Sie verfügen laut der Adesso-Beraterin Maja Anita Sach häufig noch nicht über professionelle IT-Systeme, wie sie bei größeren Maklerfirmen üblich sind, und stehen aufgrund ihrer vielfältigen Direkt- und Poolanbindungen vor komplexen digitalen Herausforderungen. Sach: „Sie nutzen bereits verschiedene KI-Tools, insbesondere für administrative Aufgaben und zur Unterstützung des Kundenservice.“ Der Nutzen dieser Tools in der Kundenberatung werde jedoch von der Mehrheit der Maklerinnen und Makler kritisch gesehen.
Vema warnt vor einem ungeprüftem Einsatz
Nun warnt der Versicherungsmaklerverbund Vema vor dem Einsatz von KI-Tools. Grund ist die Verabschiedung des EU AI Act durch die Europäische Union. Erstmals gebe es nun einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Einsatz von KI. Ziel sei die Sicherstellung, künstliche Intelligenz nach den Werten der EU zu entwickeln und einzusetzen. „Konkret heißt das, dass Makler sicherstellen müssen, dass die genutzten KI-Modelle DSGVO- und AI-Act-konform sind. Ein kurzer Blick auf die bestehenden Systeme reicht nicht aus, sondern es bedarf einer gründlichen Prüfung“, erläutert Vema-IT-Vorstand Thomas Hirsch in einer Pressemitteilung. Wie genau eine solche Prüfung aussehen und möglich ist, wird aber nicht erläutert. Vor allen die Kundenkommunikation sei aber im Fokus.
Hirsch: „Kunden müssen künftig darüber informiert werden, wenn künstliche Intelligenz in der Beratung oder Entscheidungsfindung zum Einsatz kommt.“ Wer mit KI arbeitet, müsse die Karten auf den Tisch legen. „Das stärkt nicht nur das Vertrauen der Kunden, sondern vermeidet auch rechtliche Stolperfallen“, so der Vema-Mann.
Wird wohl Schulungspflicht für KI-Anwendungen kommen
Der Servicedienstleister geht davon aus, dass für Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler eine Schulungspflicht für KI-Anwendungen gelten wird. Derzeit werde daher schon an einem umfassenden Schulungskatalog gearbeitet. Die Schulungen sollen in den kommenden Wochen starten.
Die Vema will ihren Mitgliedern dann auch erläutern, wie regulatorische Fallstricke vermieden werden können. Ob das Angebot auch für externe Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler möglich ist und welche Kosten entstehen, konnte auf Anfrage bei der Vema bis Redaktionsschluss nicht ermittelt werden.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek