Sonstiges Dienstleistungsgeschäft
Geschäftsbereich von Versicherungsunternehmen, der vom Versicherungsgeschäft i.e.S. (mit den Komponenten Risikogeschäft, Spargeschäft, Entspargeschäft, Abwicklungsgeschäft) und vom Kapitalanlagegeschäft abzugrenzen ist. Wegen des Verbots versicherungsfremder Geschäfte dürfen im Versicherungsunternehmen allerdings nur solche sonstigen Dienstleistungsgeschäfte betrieben werden, die unmittelbar mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängen (§ 15 VAG); ansonsten müssen sie im Versicherungskonzern in einer gesonderten Rechtseinheit angesiedelt werden. Beispiele für sonstige Dienstleistungsgeschäfte sind sonstige Allfinanzgeschäfte (Allfinanz), Beratungsdienstleistungen, Werk- und Dienstleistungen zur realen Schadenbeseitigung, Assistance-Leistungen (Assistance) etc.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo