Entspargeschäft
Komponente im Rahmen der kapitalbildenden Lebensversicherung – namentlich derprivaten Rentenversicherung – sowie der privaten Krankenversicherung (kurz: PKV; siehe auch Alterungsrückstellung). Das Entspargeschäft ist durch planmäßige Rentenzahlungen seitens des Versicherungsunternehmens an den Versicherungsnehmer (Lebensversicherung) bzw. durch planmäßige Entnahmen zur Vermeidung steigender Beiträge im Alter (PKV) aus einem zuvor dem Versicherungsunternehmen überlassenen Kapitalstock geprägt. Der Kapitalstock wiederum stammt aus laufenden Sparprämien (Spargeschäft) oder aus einem Einmalbeitrag von Seiten des Versicherungsnehmers sowie aus Zinsen und Zinseszinsen, die durch dasKapitalanlagegeschäft des Versicherungsunternehmens entstanden sind.
Autor(en): Prof. Dr. Heinrich R. Schradin