Seekaskoversicherung
1. Begriff: Versicherung des Schiffs, seines Zubehörs und der Ausrüstung gegen Gefahren der See. Neben der Warenversicherung die wichtigste Erscheinungsform der Seeversicherung.
2. Versicherungsbedingungen: In Deutschland entweder nach Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS) in Verbindung mit den DTV-Kaskoklauseln oder nach den neueren DTV-ADS 2009 (DTV).
3. Versicherte Gefahren und Schäden: Die Seekaskoversicherung ist i.d.R. eine Allgefahrenversicherung mit Ausschlüssen von u.a. Schäden durch Krieg (Kriegsklausel), Piraterie, Beschlagnahme, Kernenergie (Kernenergieklausel), Abnutzung und vom Versicherungsnehmer zu vertretende fehlende Seetüchtigkeit. Mitversichert sind auch Forderungen aus Havarie grosse sowie bestimmte Haftpflichtschäden (Kollisionshaftpflichtversicherung).
4. Versicherungswert und Versicherungssumme: Der Versicherungswert beruht i.d.R. auf einer Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (Taxe); durch eine Doppeltaxenklausel können für Totalverlust und Teilschäden unterschiedliche Versicherungssummen vereinbart werden.
5. Versicherungsdauer: Der Versicherungsschutz wird i.d.R. für zwölf Monate gewährt, ausnahmsweise auch für die Dauer einer Reise (z.B. Überführungsfahrt). Bei Verkauf des Schiffs endet der Versicherungsschutz. Beim Wechsel des Ausrüsters haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht.
6. Ergänzungen des Versicherungsschutzes: Ertragsausfallversicherung, Nebeninteressenversicherung, Protection & Indemnity (P&I).
Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe