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Piraterie

Seeräuberei, Piracy.

1. Begriff: Rechtswidrige Gewalttat, Freiheitsberaubung oder Plünderung, die die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffs oder Luftfahrzeugs auf hoher See oder an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, zu privaten Zwecken gegen ein Schiff oder Luftfahrzeug oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffs oder Luftfahrzeugs begehen (gekürzt nach Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982).

2. Versicherung: Verlust und Beschädigung durch Piraterie sind traditionell im Rahmen der Seeversicherung gedeckt, die als Allgefahrenversicherung ausgestaltet ist, als Sonderform des Raubs aber auch in vielen anderen Versicherungszweigen, sofern nicht explizit ausgeschlossen. Das zunehmende Auftreten der Piraterie in Südostasien und vor dem Horn von Afrika hat dazu geführt, dass Versicherer diese Gefahr heutzutage üblicherweise ausschließen und Versicherungsschutz separat über eine flexible Zusatzdeckung meist zusammen mit den Kriegsrisiken anbieten.

3. Lösegeld: Die Lösegeldforderung stellt keinen versicherten Sachschaden dar, wird aber in der Seeversicherung im Rahmen der Havarie grosse reguliert. Daneben gibt es spezielle Lösegeldversicherungen (Kidnap & Ransom), die zusätzliche Dienstleistungen anbieten und Regress bei der Seeversicherung nehmen.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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