Allgefahrenversicherung
All-Risks-Deckung.
1. Begriff und Merkmale: Versicherungsdeckung nach dem Prinzip der Universalität der Gefahren. Umfasst prinzipiell alle Ereignisse (versicherte Gefahren), die [direkt,] unvorhergesehen [und plötzlich] [von außen] auf die versicherten Sachen [die versicherten Personen, das versicherte Vermögen] einwirken und deren Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen zufolge haben (Generalklausel), sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Ausschlussklausel). Die Klammern ([ ]) stehen dabei für dispositive Zusätze, deren Verwendung den Deckungsumfang weiter eingrenzt und letztlich von der Risikoneigung und Risikopolitik des Versicherers abhängt. – Anders: Multi-Risks-Deckung. – Gegensatz: Named-Perils-Deckung (Benannte-Gefahren-Versicherung). Aus Sicht des Versicherungsnehmers sind bei der All-Risks-Deckung im Unterschied zur Named-Perils-Deckung auch die sog. „unbenannten Gefahren“ mit gedeckt; zudem trägt der Versicherer die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlussgrunds.
2. Anwendungsgebiete: All-Risks-Deckungen finden sich in einigen Versicherungszweigen der Schadenversicherung, konkret insbesondere in der Glasversicherung, der Kunstversicherung, den technischen Versicherungen, in den meisten Teilen der Transportversicherung sowie in der Betriebsunterbrechungsversicherung. In der Sachversicherung existiert die All-Risks-Deckung zudem als eigener Zweig in Form der Allgefahrenversicherung auf Basis unterschiedlicher Bedingungswerke verschiedener Versicherer und Versicherungsmakler.
3. Probleme: Der Versicherer muss bei einer All-Risks-Deckung vorsichtig kalkulieren; dies ist für den Baustein „unbenannte Gefahren“ besonders schwierig. Ferner erfordert die All-Risks-Deckung eine besonders sorgfältige Risikoprüfung und Risikozeichnung (siehe Underwriting).
Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne