Seeversicherung
Versicherung der mit Transporten über See verbundenen Interessen. Dazu gehören insbesondere die Seekaskoversicherung und die Warenversicherung (teilweise auch als Seekargoversicherung bezeichnet; der Begriff ist aber unüblich). Die Seeversicherung unterliegt nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 209 VVG).
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Anna-Theresa Jost