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Seetüchtigkeit

Zustand eines Seeschiffs, in dem es die gewöhnlichen Gefahren einer Seereise bestehen kann (bei Binnenschiffen: Fahrtüchtigkeit). Dazu gehören nicht nur der Zustand des Schiffskörpers und die Funktionsfähigkeit der maschinellen Einrichtungen, sondern auch die richtige Besatzung, Ausrüstung und Beladung des Schiffs. Schäden aufgrund fehlender Seetüchtigkeit, die bereits bei Beginn der Reise besteht und vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, sind in der Seekaskoversicherung ausgeschlossen. Abzugrenzen von der Ladungstüchtigkeit. Als Alternative zur Seetüchtigkeit kann nach DTV-ADS 2009 (DTV) die Einhaltung von Schiffsicherheitsbestimmungen vereinbart werden.

Autor(en): Prof. Dr. Lutz Reimers-Rawcliffe

 

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