Kriegsklausel
Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der meisten Zweige der Sachversicherung zum Ausschluss von Schäden durch Kriegsereignisse. Unter einem Kriegsereignis wird dabei jede mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehreren Staaten verstanden, egal ob mit förmlicher Kriegserklärung oder ohne eine solche.
Autor(en): Stefan Andersch