Leistungen
1. Begriff: Nach den Regeln der betriebswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit in Geld bewertete Entstehung von Gütern bzw. Produktionsfaktoren innerhalb einer Rechnungsperiode. Anknüpfend an die Definition der Kosten sind die Leistungen im Rahmen des üblichen Betriebsgeschehens (ordentlich) und des eigentlichen Unternehmenszwecks (sachzielbezogen) entstanden.
2. Klassifizierungen: a) Innerbetriebliche Leistungen sind Vorprodukte, die im Versicherungsunternehmen selbst erzeugt und im Produktionsprozess zur Herstellung der Marktleistungen wieder eingesetzt werden. Die innerbetrieblichen Leistungen werden regelmäßig mit ihren Herstellungskosten bewertet.
b)Marktleistungen sind die an externen Märkten abgesetzten Produkte. Sie werden regelmäßig mit ihren tatsächlichen Erlösen, d.h. mit den Marktpreisen bewertet.
Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner