Garantiezins
1. Begriff: Zinssatz, mit dem ein Lebensversicherungsunternehmen die Verzinsung der angesammelten Sparprämien kalkuliert, um aus den insgesamt erhaltenen Prämien unter Berücksichtigung der Sterblichkeit (Mortalität) und der Betriebskosten die vertraglich garantierte Leistung erbringen zu können.
2. Merkmale und Rahmenbedingungen: Der Garantiezins kann vom Lebensversicherungsunternehmen zur Kalkulation der Prämien frei gewählt werden. Zur Berechnung der Deckungsrückstellung in der HGB-Bilanz wird aber vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein Höchstrechnungszins für die jeweils zum Verkauf freigegebenen Tarife vorgegeben. I.d.R. orientieren sich die Lebensversicherungsunternehmen an diesen Vorgaben und verwenden als Garantiezins eben diesen Höchstrechnungszins. Die Sparprämien, die den Garantiezins erwirtschaften müssen, sind im Sicherungsvermögen zu investieren.
Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf