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Höchstrechnungszins

1. Begriff: Maximaler Rechnungszins, mit dem ein Lebensversicherungsunternehmen die Deckungsrückstellung für neu abzuschließende Verträge mit Zinsgarantie berechnen darf.

2. Hintergründe: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) legt den jeweils gültigen Höchstrechnungszins durch die Verordnung über die Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung, kurz: DeckRV) fest. Mit einer am aktuellen Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt orientierten Maximierung des Rechnungszinses wird selbiger als ausreichend sicher erachtet. Nach § 2 I DeckRV liegt der Höchstrechnungszins derzeit für auf Euro basierende Lebensversicherungsverträge bei 0,9 %. Für diverse weitere Währungen wird der Höchstrechnungszins durch die BaFin festgelegt. Der bei Abschluss eines Vertrags gültige Höchstrechnungszins bleibt über die gesamte Vertragsdauer unverändert.

Autor(en): Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf

 

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