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Claims-made-Prinzip

Anspruchserhebungsprinzip.

1. Begriff:
Ein Prinzip unter mehreren möglichen Prinzipien, das regelt, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Claims-made-Prinzip gilt der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, zu dem der Geschädigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt. Versicherungsschutz besteht also nur, wenn die Anspruchserhebung während der materiellen Versicherungsdauer erfolgt.

Anders: Ereignisprinzip, Manifestationsprinzip, Verstoßprinzip.

2. Anwendungsgebiet: Das Claims-made-Prinzip wird in der allgemeinen Haftpflichtversicherung vorwiegend im angloamerikanischen Versicherungsmarkt eingesetzt. Es begrenzt Spätschäden, erfordert jedoch vom Versicherungsnehmer ggf. die Vereinbarung einer zusätzlichen Rückwärtsversicherung und Nachhaftung des Versicherers.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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