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Manifestationsprinzip

Feststellungsprinzip.

1. Begriff:
Ein Prinzip unter mehreren möglichen Prinzipien, das regelt, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Manifestationsprinzip gilt der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt als eingetreten, zu dem ein Personen-, Sach- oder mitversicherter Vermögensschaden erstmalig von dem Geschädigten, einem sonstigen Dritten oder dem Versicherungsnehmer in nachprüfbarer Weise festgestellt wird. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Schadenfeststellung während der materiellen Versicherungsdauer erfolgt.

Anders: Claims-made-Prinzip; Ereignisprinzip; Verstoßprinzip.

2. Anwendungsgebiet: Das Manifestationsprinzip wird in der Umwelthaftpflichtversicherung eingesetzt.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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