Versicherungsdauer
1. Begriff: Zeitraum, in dem das Versicherungsunternehmen und der Versicherungsnehmer zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten aus einem Versicherungsvertrag verpflichtet sind.
2. Merkmale: Die Versicherungsdauer bezeichnet einen Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf, letzterer als der abschließende Geltungszeitpunkt für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Rechtlich ist die Versicherungsdauer in §§ 10, 11 VVG sowie speziell für die private Krankenversicherung (PKV) in § 195 VVG geregelt.
Autor(en): Uwe Laue