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Verstoßprinzip

1. Begriff: Ein Prinzip unter mehreren möglichen Prinzipien, das regelt, zu welchem Zeitpunkt der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Nach dem Verstoßprinzip gilt der Versicherungsfall mit dem Zeitpunkt des haftungsrelevanten Verhaltens des Versicherten (im Sinne eines Tuns oder Unterlassens), das später zum Schaden führt, als eingetreten. Versicherungsschutz besteht also nur, wenn der Verstoß während der materiellen Versicherungsdauer erfolgt.

Anders: Claims-made-Prinzip; Ereignisprinzip; Manifestationsprinzip.

2. Anwendungsgebiet: Das Verstoßprinzip wird in besonderen Erscheinungsformen in der allgemeinen Haftpflichtversicherung eingesetzt, speziell in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und in der Architekten- und Ingenieurhaftpflichtversicherung.

Autor(en): Prof. Dr. Thomas Köhne

 

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