01.02.2021 Recht
Streit um Erlaubnispflicht für Gruppenversicherungsnehmer
Nach § 34d Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung muss die Tätigkeit des Vermittlers auf den Abschluss von Versicherungsverträgen abzielen. Das heißt, ein Versicherungsnehmer, der Dritten Versicherungsschutz unter seiner Gruppenversicherung verschafft, kann kein Vermittler sein. Versicherungsmagazin-Autor Jürgen Evers erläutert auf Youtube eine Ausnahme von der Regel. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/streit-um-erlaubnispflicht-fuer-gruppenversicherungsnehmer-2838932.html