Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit legte das Verbraucherschutzministerium zu Weihnachten die Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ vor. Die Reaktionen darauf sind geteilt.
Vorbild: Regulierung des Versicherungsvertriebs
Auf 1.000 Einwohner kommen in Deutschland sechs Finanzvermittler, während es in Großbritannien und den Niederlanden jeweils nur zwei Vermittler sind. In der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ befasste sich das Beratungsunternehmen (Hamburg) mit dem rechtlichen Rahmen der verschiedenen Formen von Vertrieb wie Kapitalanlagen, Finanzierungen, geschlossene Fonds und Beteiligungen, Bausparen oder auch Versicherungen – Stand: Frühsommer 2008.
Dabei wird die Regulierung der Versicherungsvermittlung ausdrücklich als Vorbild genannt. Die Regulierung des Versicherungsvertriebs wird mehrfach lobend hervorhoben. Beispielsweise sei die Informationspflicht über den Vermittlerstatus vorbildlich. Das Gleiche gilt für die klare Beschreibung, was der Sachkundenachweis umfassen muss.
Provisionsdruck ist ein Problem
Als Problem wurde weiterhin der Provisionsdruck der Vermittler ausgemacht, der häufig zu Fehlberatungen führe. Der gesamte Vertrieb habe zu wenig den Kunden im Blick. Anstelle übergreifender Finanzplanungen seien Vertriebsprozesse einzelner Produkte an der Tagesordnung. Als Beispiel wird die Einschränkung der Beratungsdokumentation auf Einzelprodukte genannt. Allerdings vermerkt die Studie auch positive Gegenbeispiele, wonach einzelne Anbieter sich durch eine konstruktive Anwendung der Berufsausübungsregeln von ihren Wettbewerbern abgrenzen.
Vermögen der Deutschen könnte durch bessere Beratung weit höher sein
Mit Bezug auf fremde Analysen kommt die Studie zum Schluss, dass das Vermögen der Deutschen jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro größer sein könnte, wenn die Beratung von Banken, Versicherern und freien Finanzvermittlern nicht so mangelhaft wäre. Allein bei Versicherungen könnte jeder Haushalt 400 Euro pro Jahr sparen, wenn er sich nur auf existenzielle Risiken beschränken und durch Vergleich die besten Anbieter im Preis-Leistungsverhältnis ermitteln würde.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte prompt und vehement auf die Studie. Er sieht „pauschal alle Arten von so genannten Finanzvermittlern“ als „diskreditiert“, so Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Als Gegenbeweis wird eine EU-Studie über 25 europäische Versicherungsmärkte angeführt: Dieser „Consumer Satisfaction Survey 2007“ bestätigte, dass die deutschen Kunden mit den Leistungen ihres Versicherers am zufriedensten sind. Nur 1,9 Prozent der Deutschen bezeichneten sich als eher unzufrieden mit der Versicherungsvermittlung.
Wünsche und Bedürfnisse des Kunden werden im Rahmen der Beratung aufgenommen, analysiert und daraufhin ein entsprechender Rat erteilt. Diese Beratung wird in einem Protokoll des Beratungsgesprächs dokumentiert. Diese gesetzlich fixierten Regelungen und Pflichten für die Versicherungsvermittlung sichern dem Kunden laut GDV „ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit“. Die Assekuranz sieht sich hier als Vorreiter und Vorbild für andere Finanzdienstleistungen, wo derartige Pflichten noch fehlen.
Tragende Rolle der Finanzdienstleistungsaufsicht vermisst
Die Studienautoren vermissen eine „tragende Rolle“ der Finanzdienstleistungsaufsicht. So hätten die Versicherungsvermittler in Eigeninitiativen wie dem Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie – Dokumentation das Fehlen klarer Regeln für die Beratungsdokumentation ausgleichen müssen. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschläge verständlich, die mit der Studie unterbreitet werden. Danach soll ein „konsistentes Finanzdienstleistungsrecht“ angestrebt werden, dem ein „Leitbild“ der Finanzdienstleistungs-Vermittlung voranzustellen ist.
Als konkrete Vorschläge nennt die Studie unter anderem, die Verbreitung der Finanzberatung ohne Produktverkauf („Honorarberatung“) zu unterstützen, Anreizstrukturen in der Provisionsberatung positiv zu verändern sowie legislative Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für die Finanzvermittlung zu ergreifen, wobei insbesondere der Sonderstatus für Investmentfondsvermittler sowie für Vermittler geschlossener Fonds abgeschafft werden sollte.Die 166 Seiten dicke Studie ist kostenlos auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im verfügbar.
Vorbild: Regulierung des Versicherungsvertriebs
Auf 1.000 Einwohner kommen in Deutschland sechs Finanzvermittler, während es in Großbritannien und den Niederlanden jeweils nur zwei Vermittler sind. In der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ befasste sich das Beratungsunternehmen (Hamburg) mit dem rechtlichen Rahmen der verschiedenen Formen von Vertrieb wie Kapitalanlagen, Finanzierungen, geschlossene Fonds und Beteiligungen, Bausparen oder auch Versicherungen – Stand: Frühsommer 2008.
Dabei wird die Regulierung der Versicherungsvermittlung ausdrücklich als Vorbild genannt. Die Regulierung des Versicherungsvertriebs wird mehrfach lobend hervorhoben. Beispielsweise sei die Informationspflicht über den Vermittlerstatus vorbildlich. Das Gleiche gilt für die klare Beschreibung, was der Sachkundenachweis umfassen muss.
Provisionsdruck ist ein Problem
Als Problem wurde weiterhin der Provisionsdruck der Vermittler ausgemacht, der häufig zu Fehlberatungen führe. Der gesamte Vertrieb habe zu wenig den Kunden im Blick. Anstelle übergreifender Finanzplanungen seien Vertriebsprozesse einzelner Produkte an der Tagesordnung. Als Beispiel wird die Einschränkung der Beratungsdokumentation auf Einzelprodukte genannt. Allerdings vermerkt die Studie auch positive Gegenbeispiele, wonach einzelne Anbieter sich durch eine konstruktive Anwendung der Berufsausübungsregeln von ihren Wettbewerbern abgrenzen.
Vermögen der Deutschen könnte durch bessere Beratung weit höher sein
Mit Bezug auf fremde Analysen kommt die Studie zum Schluss, dass das Vermögen der Deutschen jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro größer sein könnte, wenn die Beratung von Banken, Versicherern und freien Finanzvermittlern nicht so mangelhaft wäre. Allein bei Versicherungen könnte jeder Haushalt 400 Euro pro Jahr sparen, wenn er sich nur auf existenzielle Risiken beschränken und durch Vergleich die besten Anbieter im Preis-Leistungsverhältnis ermitteln würde.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte prompt und vehement auf die Studie. Er sieht „pauschal alle Arten von so genannten Finanzvermittlern“ als „diskreditiert“, so Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Als Gegenbeweis wird eine EU-Studie über 25 europäische Versicherungsmärkte angeführt: Dieser „Consumer Satisfaction Survey 2007“ bestätigte, dass die deutschen Kunden mit den Leistungen ihres Versicherers am zufriedensten sind. Nur 1,9 Prozent der Deutschen bezeichneten sich als eher unzufrieden mit der Versicherungsvermittlung.
Wünsche und Bedürfnisse des Kunden werden im Rahmen der Beratung aufgenommen, analysiert und daraufhin ein entsprechender Rat erteilt. Diese Beratung wird in einem Protokoll des Beratungsgesprächs dokumentiert. Diese gesetzlich fixierten Regelungen und Pflichten für die Versicherungsvermittlung sichern dem Kunden laut GDV „ein Höchstmaß an Transparenz und Sicherheit“. Die Assekuranz sieht sich hier als Vorreiter und Vorbild für andere Finanzdienstleistungen, wo derartige Pflichten noch fehlen.
Tragende Rolle der Finanzdienstleistungsaufsicht vermisst
Die Studienautoren vermissen eine „tragende Rolle“ der Finanzdienstleistungsaufsicht. So hätten die Versicherungsvermittler in Eigeninitiativen wie dem Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie – Dokumentation das Fehlen klarer Regeln für die Beratungsdokumentation ausgleichen müssen. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschläge verständlich, die mit der Studie unterbreitet werden. Danach soll ein „konsistentes Finanzdienstleistungsrecht“ angestrebt werden, dem ein „Leitbild“ der Finanzdienstleistungs-Vermittlung voranzustellen ist.
Als konkrete Vorschläge nennt die Studie unter anderem, die Verbreitung der Finanzberatung ohne Produktverkauf („Honorarberatung“) zu unterstützen, Anreizstrukturen in der Provisionsberatung positiv zu verändern sowie legislative Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für die Finanzvermittlung zu ergreifen, wobei insbesondere der Sonderstatus für Investmentfondsvermittler sowie für Vermittler geschlossener Fonds abgeschafft werden sollte.Die 166 Seiten dicke Studie ist kostenlos auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im verfügbar.
Autor(en): Detlef Pohl