10.11.2011 Branche
Kundensteuerung durch Rechtsschutzversicherer statthaft
Das Rabattsystem der Huk-Coburg Rechtsschutzversicherung ist legitim. Kunden, die auf ihre freie Anwaltswahl verzichten und einen Kooperationsanwalt des Versicherers nutzen, dürfen belohnt werden. Das hat das Landgericht Bamberg (Urteil vom 8. November 2011, Az.: 1 O 336/10) gegen die Rechtsanwaltskammer München (RAK) entschieden. Mehr
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