Weiterhin streiten sich Anwälte und Rechtsschutzversicherer über die so genannte Schadenssteuerung. Nach Meinung der Rechtsschutzversicherer ist der neue Service, der Anwaltsempfehlung und Streitschlichtung umfasst, für die Kunden nur vorteilhaft. Anwälte sehen hingegen eine Einschränkung der Kundenrechte.
Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar betont das Recht auf freie Anwaltswahl und fordert für alle neuen Serviceleistungen der Rechtsschutzversicherer deutliche Transparenz. Besonders problematisch sind nach Meinung von Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Berlin, neuartige Tarif-Angebote, die den Kunden zwingen, erst einmal eine Streitschlichtung, eine so genannte Mediation, durchzuführen.
Große Nachteile für Kunden möglich
Hier könnten Kunden schwere Nachteile erleiden, weil sie ihre Rechte vom Mediator, der beispielsweise ein Psychologe sei, nicht erfahren würden. Daher rät Reisert dazu, niemals Rechtsschutzversicherungen abzuschließen, die eine vorgeschaltete Mediation enthalten. Diese Meinung teilte einstimmig das Expertengremium des aktuellen Goslarer Verkehrsgerichtstages.
Umstritten ist zudem, ob eine Anwaltsempfehlung des Versicherers, die finanzielle Anreize vorsieht, die rechtlich verbürgte freie Anwaltswahl einschränkt. „Der Betroffene darf nicht dafür bestraft werden, wenn er den Anwalt seiner Wahl beauftragen möchte“, kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Auch nach Meinung des Oberlandesgerichts Bamberg, sind Lockvogelangebote die Kunden belohnen, wenn sie den Partneranwalt wählen, ein Verstoß gegen die freie Anwaltswahl (Az.: 3 U 236/11).
Höchstes Zivilgericht soll nun entscheiden
Die HUK-Coburg, deren Rabattsystem Stein des Anstoßes war, sieht das nicht so. Nach Meinung des Versicherers wird aber durch diese "sehr zurückhaltenden Anreize" die freie Willensentscheidung nicht unzulässig beeinflusst. Entscheiden soll den Streit nun das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. "Wir verhelfen unseren Kunden zu besonders hoch qualifizierten Kanzleien", meint HUK-Coburg-Chef Eberhardt und sein Kollege, der D.A.S.-Vorstand Rainer Tögel ergänzt: "Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir empfehlenswerte Anwälte."
Doch Kritiker – vor allem Anwälte – sind skeptisch, sie warnen vor Schnellverfahren. Grund: Die Partneranwälte der Versicherer erhalten nämlich in der Regel weniger Geld für ihre Arbeit. „Die billigen Anwälte mit so genannten Rationalisierungsabkommen werden von den Versicherern nur bei kleineren Schäden eingesetzt“, sagt Burkard Lensing, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Münster.
Versicherer sollen Ross und Reiter nennen
Hier sei es dann fraglich, ob die Versicherten tatsächlich noch zu ihrem Recht kämen. Daher fordern Kritiker, dass die Versicherer Ross und Reiter nennen. Das Partner-Anwalt-Auswahl-Verfahren, die Namen der Anwälte und die Abschläge bei den Honoraren sollten beispielsweise im Internet veröffentlicht werden.
Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar betont das Recht auf freie Anwaltswahl und fordert für alle neuen Serviceleistungen der Rechtsschutzversicherer deutliche Transparenz. Besonders problematisch sind nach Meinung von Gesine Reisert, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Berlin, neuartige Tarif-Angebote, die den Kunden zwingen, erst einmal eine Streitschlichtung, eine so genannte Mediation, durchzuführen.
Große Nachteile für Kunden möglich
Hier könnten Kunden schwere Nachteile erleiden, weil sie ihre Rechte vom Mediator, der beispielsweise ein Psychologe sei, nicht erfahren würden. Daher rät Reisert dazu, niemals Rechtsschutzversicherungen abzuschließen, die eine vorgeschaltete Mediation enthalten. Diese Meinung teilte einstimmig das Expertengremium des aktuellen Goslarer Verkehrsgerichtstages.
Umstritten ist zudem, ob eine Anwaltsempfehlung des Versicherers, die finanzielle Anreize vorsieht, die rechtlich verbürgte freie Anwaltswahl einschränkt. „Der Betroffene darf nicht dafür bestraft werden, wenn er den Anwalt seiner Wahl beauftragen möchte“, kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Auch nach Meinung des Oberlandesgerichts Bamberg, sind Lockvogelangebote die Kunden belohnen, wenn sie den Partneranwalt wählen, ein Verstoß gegen die freie Anwaltswahl (Az.: 3 U 236/11).
Höchstes Zivilgericht soll nun entscheiden
Die HUK-Coburg, deren Rabattsystem Stein des Anstoßes war, sieht das nicht so. Nach Meinung des Versicherers wird aber durch diese "sehr zurückhaltenden Anreize" die freie Willensentscheidung nicht unzulässig beeinflusst. Entscheiden soll den Streit nun das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. "Wir verhelfen unseren Kunden zu besonders hoch qualifizierten Kanzleien", meint HUK-Coburg-Chef Eberhardt und sein Kollege, der D.A.S.-Vorstand Rainer Tögel ergänzt: "Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir empfehlenswerte Anwälte."
Doch Kritiker – vor allem Anwälte – sind skeptisch, sie warnen vor Schnellverfahren. Grund: Die Partneranwälte der Versicherer erhalten nämlich in der Regel weniger Geld für ihre Arbeit. „Die billigen Anwälte mit so genannten Rationalisierungsabkommen werden von den Versicherern nur bei kleineren Schäden eingesetzt“, sagt Burkard Lensing, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Münster.
Versicherer sollen Ross und Reiter nennen
Hier sei es dann fraglich, ob die Versicherten tatsächlich noch zu ihrem Recht kämen. Daher fordern Kritiker, dass die Versicherer Ross und Reiter nennen. Das Partner-Anwalt-Auswahl-Verfahren, die Namen der Anwälte und die Abschläge bei den Honoraren sollten beispielsweise im Internet veröffentlicht werden.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek