02.07.2008
Mehr Leistungen mit teureren Beiträgen bezahlt
Wie in der Gesundheitsreform vorgesehen, übernimmt er auf Bundesebene all jene Aufgaben, die bisher den Verbänden etwa von AOK, BKK, IKK und Ersatzkassen zugewiesen waren. Hierzu gehören auch Vereinbarungen mit Ärzten und Kliniken, die Bestimmung von Festbeträgen für Arzneimittel, die Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte, Beschlüsse zur Prävention und die politische Interessenvertretung. Mehr