Der Streit zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und den Privaten Krankenversicherern (PKV) um Wahl- und Zusatztarife in der GKV geht in eine neue Runde. Nun hat eine aktuelle Untersuchung der Berliner Rechtsprofessoren Siegfried Klaue und Hans-Peter Schwintowski im Auftrag der Krankenversicherung ergeben, dass das Angebot solcher Zusatzversicherungen gegen europäisches und deutsches Recht verstößt.
Die streitigen GKV-Angebote umfassen Zusatztarife im Bereich der Krankenhausunterbringung oder beim Zahnersatz, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang hinausgehen. Das Gutachten der Juristen kommt zu dem Ergebnis, dass diese Zusatzversicherungen vor allem gegen Artikel 86 des EG-Vertrages verstoßen. Zudem seien sie nach europäischem und deutschem Wettbewerbs- und Kartellrecht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 82 EG-Vertrag und § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung anzusehen.
Auf einer Linie mit dem PKV-Verband
Damit liegt das Urteil der Berliner Rechtsexperten auf einer Linie mit der Auffassung des . Dieser hatte Ende 2007 versucht, eine einstweilige Verfügung gegen das Angebot von Zusatzversicherungen durch die AOK Rheinland vor dem Sozialgericht Köln zu erwirken – ohne Erfolg. Verbandsdirektor Volker Leienbach erklärte anlässlich der richterlichen Entscheidung, dass das Sozialgericht mit dieser Entscheidung die Auffassung der PKV nicht abgelehnt, sondern lediglich die Notwendigkeit verneint habe, die Rechtsfrage in einem Eilverfahren zu entscheiden. "Das Gericht hat die komplexe Problematik der Rechtslage und die Notwendigkeit einer vertieften, eingehenden Abwägung der vorgebrachten Argumente betont."
Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Krankenversicherung, sieht in dem aktuellen Gutachten seine Position ebenfalls bestätigt: "Das Angebot von Zusatzversicherungen als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes ist seit jeher über nationale Grenzen hinweg Aufgabe und Betätigungsfeld privater Krankenversicherungsunternehmen. Wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen nun in den Wettbewerb innerhalb eines bis jetzt funktionierenden Marktes drängt, so hat das gravierende Auswirkungen sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die privaten Krankenversicherer."
Unzulässiger Eingriff in den Markt
Im Hinblick auf die Unternehmen der privaten Krankenversicherung seien die Angebote der gesetzlichen Kassen ein unzulässiger Eingriff in den Markt, da die Chancengleichheit massiv verletzt werde, so die Debeka. Gesetzliche Krankenkassen seien im Gegensatz zu privaten Krankenversicherern steuerlich privilegiert, müssten kein Eigenkapital hinterlegen, keine Alterungsrückstellungen bilden und verfügten über das Adressmonopol von über 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Sie agierten in diesem Markt systemwidrig als Gewerbetreibende und haben gegenüber den privaten Krankenversicherern nicht zu rechtfertigende Vorteile.
Die Debeka sieht sich auf Grund des Gutachtens in ihrer Position bestätigt und geht davon aus, dass die kurz bevorstehenden Verfassungsbeschwerden der meisten privaten Krankenversicherer gegen das gesamte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erfolgreich sein werden.
Die streitigen GKV-Angebote umfassen Zusatztarife im Bereich der Krankenhausunterbringung oder beim Zahnersatz, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang hinausgehen. Das Gutachten der Juristen kommt zu dem Ergebnis, dass diese Zusatzversicherungen vor allem gegen Artikel 86 des EG-Vertrages verstoßen. Zudem seien sie nach europäischem und deutschem Wettbewerbs- und Kartellrecht als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 82 EG-Vertrag und § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung anzusehen.
Auf einer Linie mit dem PKV-Verband
Damit liegt das Urteil der Berliner Rechtsexperten auf einer Linie mit der Auffassung des . Dieser hatte Ende 2007 versucht, eine einstweilige Verfügung gegen das Angebot von Zusatzversicherungen durch die AOK Rheinland vor dem Sozialgericht Köln zu erwirken – ohne Erfolg. Verbandsdirektor Volker Leienbach erklärte anlässlich der richterlichen Entscheidung, dass das Sozialgericht mit dieser Entscheidung die Auffassung der PKV nicht abgelehnt, sondern lediglich die Notwendigkeit verneint habe, die Rechtsfrage in einem Eilverfahren zu entscheiden. "Das Gericht hat die komplexe Problematik der Rechtslage und die Notwendigkeit einer vertieften, eingehenden Abwägung der vorgebrachten Argumente betont."
Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Krankenversicherung, sieht in dem aktuellen Gutachten seine Position ebenfalls bestätigt: "Das Angebot von Zusatzversicherungen als Ergänzung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes ist seit jeher über nationale Grenzen hinweg Aufgabe und Betätigungsfeld privater Krankenversicherungsunternehmen. Wenn der Gesetzgeber die Krankenkassen nun in den Wettbewerb innerhalb eines bis jetzt funktionierenden Marktes drängt, so hat das gravierende Auswirkungen sowohl für die gesetzlichen Krankenkassen als auch für die privaten Krankenversicherer."
Unzulässiger Eingriff in den Markt
Im Hinblick auf die Unternehmen der privaten Krankenversicherung seien die Angebote der gesetzlichen Kassen ein unzulässiger Eingriff in den Markt, da die Chancengleichheit massiv verletzt werde, so die Debeka. Gesetzliche Krankenkassen seien im Gegensatz zu privaten Krankenversicherern steuerlich privilegiert, müssten kein Eigenkapital hinterlegen, keine Alterungsrückstellungen bilden und verfügten über das Adressmonopol von über 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Sie agierten in diesem Markt systemwidrig als Gewerbetreibende und haben gegenüber den privaten Krankenversicherern nicht zu rechtfertigende Vorteile.
Die Debeka sieht sich auf Grund des Gutachtens in ihrer Position bestätigt und geht davon aus, dass die kurz bevorstehenden Verfassungsbeschwerden der meisten privaten Krankenversicherer gegen das gesamte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erfolgreich sein werden.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly