23.04.2008
Kfz-Versicherung: Grob fahrlässiges Verhalten eines GmbH-Geschäftsführers
In diesem Fall bog der Geschäftsführer der GmbH der Versicherungsnehmerin (VN) mit dem versicherten Fahrzeug in eine Kreuzung ein und verursachte einen Unfall mit einem entgegenkommenden Pkw. Die VN gab in der Schadensanzeige an, dass ihr Geschäftsführer aufgrund stockenden Verkehrs in der Kreuzung halten musste, was den Unfall verursachte. Allerdings ergab die Beweisaufnahme durch Zeugenaussagen und einer Unfallrekonstruktion eindeutig, dass der Fahrer auf der Linksabbiegerspur auf das Grünlicht zum Abbiegen wartete, jedoch dann nicht links abbog, sondern geradeaus weiterfuhr, obwohl die Ampel dieser Fahrtrichtung rot anzeigte. Mehr