Kfz-Versicherung: Unfallflucht oder unverzügliche Unterrichtung

Entfernt sich der Versicherungsnehmer (VN) bei einem von ihm allein verschuldeten Fremdschaden vom Unfallort, obwohl er sein Fahrzeug und seine Papiere hinterlassen hat, so wird der Versicherer (VR) von diesem Schaden prinzipiell leistungsfrei. Anders ist es, wenn sich der VN berechtigt vom Unfallort entfernt, so die Richter vom Kammergericht Berlin. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfall nachts auf einem Gewerbegelände passiert. Hier muss auch keine Polizei benachrichtigt werden, wenn der VN den Geschädigten unverzüglich unterrichtet. Bei einem Nachtunfall gilt der nächste Morgen als unverzüglich. Hier hatte der VR in vollem Umfang zu bezahlen. Die Klage des VR vor dem Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de.

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

Alle Recht News