11.07.2007
Umsatzsteuer auf Provisionen des Untervertreters bei der Kreditvermittlung
Streitig war bislang, ob auch die Provision, die dem Untervertreter weitergereicht wurde, unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 a) Umsatzsteuergesetz (UStG) fiel. Nach dieser Vorschrift ist "die Gewährung und die Vermittlung von Krediten" von der Umsatzsteuer befreit. Der Bundesfinanzhof hatte die Befreiung der Untervertreter-Provisionen von der Umsatzsteuer in seinem Urteil vom 9. Oktober 2003 verneint und dies insbesondere damit begründet, dass eine "Vermittlung" im Sinne der steuerrechtlichen Vorschrift nur vorliege, wenn - die Leistung an eine Partei des Kreditvertrags (Kreditgeber oder Kreditnehmer) erbracht und - von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird. Mehr