21.04.2004
Rechtsberatung: Wo bleibt die Rechtsschutz-Versicherung?
Vielmehr müssten die Berater dort – auch wenn sie "Nichtanwälte" wären - ebenso wie es studierten Anwälten schon heute vorgeschrieben wird, eine Berufshaftpflicht abschließen, um Verbraucher bei Fehlberatungen finanziell abzusichern.
Der GDV hat das erneute Vorpreschen der Rechtsanwälte kritisiert. Es sei unübersehbar, so ein GDV-Sprecher, dass der DAV-Vorschlag vor allem dazu diene, die Einkommensinteressen der Anwälte weiter zu sichern.
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