Rechtsberatung: Wo bleibt die Rechtsschutz-Versicherung?

Der Streit, wer wann Rechtsberatung leisten darf, geht in die nächste Runde. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte erst kürzlich durchsickern lassen, dass das Beratungsmonopol der Rechtsanwälte aufgeweicht werden sollte, so dass auch Versicherungsberater und Rechtsschutzversicherer zumindest ansatzweise im Kundengespräch rechtliche Themen aufgreifen könnten.

Jetzt scheinen sich die Fronten wieder zu verhärten. Denn der Deutsche Anwaltverein (DAV) zieht ein neues Konzept aus der Schublade, das vor allem der Finanzdiensleistungsbranche den Wind aus den Segeln nehmen soll. Der DAV macht Vorschläge für ein neues Rechtsberatungsgesetz, das weiterhin die Anwälte als allein zulässige Experten für Rechtsberatung gelten lassen will. Das müsse schon aus Gründen des Verbraucherschutzes so gefordert werden, lässt DAV-Präsident Hartmut Kilger wissen.

Berufshaftpflicht auch für "Nichtanwälte"


Der Bereich der unentgeltlichen Beratung könne gegebenenfalls getrost für soziale Organisationen geöffnet werden. Sie dürften aber dabei keine finanziellen Interessen vertreten. Vielmehr müssten die Berater dort – auch wenn sie "Nichtanwälte" wären - ebenso wie es studierten Anwälten schon heute vorgeschrieben wird, eine Berufshaftpflicht abschließen, um Verbraucher bei Fehlberatungen finanziell abzusichern.

Der GDV hat das erneute Vorpreschen der Rechtsanwälte kritisiert. Es sei unübersehbar, so ein GDV-Sprecher, dass der DAV-Vorschlag vor allem dazu diene, die Einkommensinteressen der Anwälte weiter zu sichern.

Rechtsberatung – ein hohes Gut


Auch beim GDV vertrete man die Ansicht, dass die Rechtsberatung nicht von jedermann bewerkstelligt werden könne, denn "Rechtsberatung ist ein hohes Gut". Die Fokussierung lediglich auf Anwälte sei allerdings zu eng gefasst. Weshalb sei denn etwas dagegen einzuwenden, dass ein Volljurist in seiner Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder als Mitarbeiter einer Rechtsschutzversicherung ebenfalls Rat in Rechtsfragen erteilen dürfe?

Geforderte Beratungsleistung


GDV-Sprecher Siegfried Brockmann erklärt dazu: "Häufig verlangen Kunden eine Einschätzung der Erfolgsaussichten ihres Prozesses beim Rechtsschutzversicherer." Diese Beratungsleistung dürfe aber bisher nicht erbracht werden, - völlig zum Unverständnis der Kunden, zumal der Versicherer ohnehin das Prozessrisiko prüfen müsse, bevor er Zusagen macht.

Die Versicherungsbranche steht nicht allein mit ihrer Kritik. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat eine Stellungnahme erarbeitet, aus der hervorgeht, dass auch Banken und Kreditinstitute in die Rechtsberatung drängen. Beispielsweise ergebe sich Bedarf bei der Testament-Vollstreckung, der Beratung der Vermögensnachfolge, bei Stiftungsgründungen und der Privatisierung kommunaler Gesellschaften.

Die Diskussion um unterschiedliche Meinungen wird Insidern zufolge an Härte zunehmen und möglicherweise im Sommer eskalieren. Dann nämlich will die Justizministerin den endgültigen Entwurf für ein neues Rechtsberatungsgesetz vorlegen.

Autor(en): Marianne Storck

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