Telefonieren beim Autofahren wird teurer

Eine Hand am Steuer, in der anderen das Handy – um das geltende Handy-Verbot am Steuer scheren sich Deutschlands Autofahrer wenig: Jeder Dritte hält sich nicht daran, wie eine repräsentative Studie von Axa ergeben hat. Wer das Telefonieren nicht lassen kann, muss ab dem 1. April allerdings mit höheren Strafen rechnen: Das Bußgeld für "rechtswidriges Telefonieren" während der Fahrt wird zum 1. April von 30 auf 40 Euro steigen. Zusätzlich gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Erlaubt
bleibt Telefonieren über eine Freisprech-Einrichtung, bei der das Mobiltelefon nicht in die Hand genommen werden muss.

Besonders Fahrer zwischen 18 und 30 Jahren halten sich nicht an das gesetzliche Verbot, so die Ergebnisse der Studie von Axa: 53 Prozent der Männer und 42 Prozent der Frauen gaben an, ohne
Freisprech-Einrichtung am Steuer zu telefonieren. Über alle Altersgruppen hinweg trifft dies für 32 Prozent zu. Nach den Angaben der Befragten ist Telefonieren am Steuer also der größte Risikofaktor
im Straßenverkehr - noch vor Fahren ohne Anschnallgurt (28 Prozent der Befragten), Fahren mit Sommerreifen im Winter (27 Prozent) sowie Fahren unter leichtem Alkoholgenuss (26 Prozent).
"Die hohen Risiken des mobilen Telefonierens werden von vielen Autofahrern immer noch unterschätzt", sagt Kraftfahrt-Experte Jens Lison von Axa. Dabei zeigen wissenschaftliche Versuche: Mobil-Telefonierer fahren sogar deutlich schlechter als alkoholisierte Fahrer mit 0,8 Promille. Sie reagieren langsamer, brauchen längere Bremswege und schätzen Situationen falsch ein.

Besonders gefährlich ist der kurze Blick aufs Handy in voller Fahrt: In einer einzigen Sekunde der Ablenkung, beispielsweise beim Wählen, legt ein Auto bei 100 Stundenkilometern ganze 28 Meter
Blindfahrt zurück, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV). Trotz Freisprech-Einrichtung oder "Headset" empfehlen die GDV-Unfallforscher deshalb, generell zum Telefonieren auf einen Parkplatz zu fahren.

Mit dem Handy in der Hand dürfen Fahrer nur telefonieren, wenn der Wagen steht und der Motor aus ist. Allein schon aus Sicherheitsgründen empfiehlt es sich, generell beim Fahren aufs Telefonieren zu verzichten. Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss sogar damit rechnen, dass seine Kasko-Versicherung die Kosten für den Unfall nicht übernehmen muss. Wer auf das Mobiltelefon im Auto nicht verzichten kann, sollte sich zumindest eine fest eingebaute Freisprech-Einrichtung anschaffen. Bei der
Kasko-Versicherung von Axa beispielsweise ist diese als Zubehör sogar beitragsfrei mitversichert.

Übrigens gilt das Handy-Verbot auch für Fahrradfahrer: Wer demnächst auf dem Drahtesel telefoniert, muss statt bisher 15 Euro ab 1. April 25 Euro Strafe zahlen. Punkte in Flensburg gibt es dafür allerdings nicht.

Quelle: AXA Konzern AG

Autor(en): SN

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