19.08.2005
Grünes Licht für Arbeitszeitkonten von Firmenchefs
So gilt eine Anwartschaft als angemessen, solange sie am Bilanzstichtag zusammen mit der Anwartschaft auf Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens 75 Prozent des Gehalts ausmacht - allerdings nur bei entsprechender Rückdeckung. Zudem wird "in vielen Fällen nach Vertragsabschluss darauf verzichtet, die Finanzierbarkeit von Pensionszusagen nachzuprüfen, was zu erheblichen Finanzierungslücken führen kann", hat Rolf H. Mehr