Männer haben nur noch bis Ende 2005 Vorteile bei Riester-Rente

Das beliebteste Instrument zur verstärkten Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung: Fast jeder vierte Berufstätige (24 Prozent), der seine Altersvorsorge ausbauen möchte, plant den Abschluss einer solchen Police. Damit liegt das Interesse der Deutschen an privaten Rentenversicherungen zur Altersvorsorge jetzt sogar vor dem Erwerb eines Eigenheims (23 Prozent). Mit 42 Prozent aller Nennungen auf die Frage nach der idealen Form der Altersvorsorge rückt die private Rentenversicherung zudem immer dichter an den Stellenwert der gesetzlichen Rente (65 Prozent) in den Augen der Deutschen heran.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse einer von der Postbank beim Institut Allensbach in Auftrag gegebenen Studie mahnt eine gesetzliche Neuregelung ab 1. Januar 2006 insbesondere die Männer jetzt zur Eile: Nur noch bis zum Jahresende erhalten Männer bei der Wahl einer so genannten Riester-Rente eine deutlich höhere Rente als Frauen – bei gleichem Beitrag. Ab 2006 ist die Rentenleistung bei Männern und Frauen identisch. Grund ist eine gesetzliche Verordnung, dass Versicherungsunternehmen bei der Riester-Rente ab 2006 für Frauen und Männer einheitliche Tarife stellen müssen, nämlich die so genannten Unisex-Tarife. Bisher waren die Rentenleistungen für Männer deutlich höher, da ihre Lebenserwartung gegenüber Frauen niedriger ist und die Rente somit voraussichtlich über einen kürzeren Zeitraum gezahlt wird.

Kernstück der durch staatliche Zulagen und Steuervorteile geförderten Riester-Rente ist eine monatliche Altersrente für den Versicherten ab dem 65. Lebensjahr, die bis zu seinem Lebensende garantiert wird. Möglich ist jedoch auch eine einmalige bis zu 30-prozentige Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn oder ein
früherer Rentenbeginn mit 60. Das Prinzip: Wer mindestens zwei Prozent (ab 2008: vier Prozent) seines Bruttoeinkommens bis maximal 1.050 Euro im Jahr (ab 2008: 2.100 Euro) spart, erhält vom Staat 76 Euro Zulage pro Jahr. Eltern erhalten außerdem 92 Euro jährliche Zulage pro Kind. Ab 2008 gibt es dann sogar 154 Euro Grund- und 185 Euro Kinderzulage. Hinzu kommt eine individuelle Steuerersparnis. Denn Beiträge zur Riester-Rente plus die staatlichen Zulagen können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden. Ist dabei der Steuervorteil durch diesen Sonderausgabenabzug insgesamt höher als die staatlichen Zulagen, zahlt das Finanzamt die Differenz aus. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) gibt es so rund bis zur Hälfte der monatlichen Versicherungsbeiträge vom Staat dazu. Daher lohnt die Riester-Rente auch etwa für Singles.

Quelle: Postbank

Autor(en): Susanne Niemann

Alle Branche News