Renteninformation berücksichtigt Kaufkraft

Seit Beginn des Jahres verschicken die deutschen Rentenversicherungsträger wieder die jährliche Renteninformation an
ihre Kunden. Mit diesem Service werden die Versicherten über die zu
erwartende Höhe ihrer Altersrente genauso informiert wie über die
Höhe einer möglichen Rente wegen Erwerbsminderung. Dazu liefern die Rentenversicherungsträger Hinweise zu den Grundlagen der
Rentenberechnung und zur Kaufkraft.

"Der Kaufkraftverlust ist ein wichtiger Aspekt, wenn sich unsere Kunden die Frage stellen, ob ihre Rente ihnen im Alter eine ausreichende Versorgung bietet", stellt der Präsident der BfA, Dr. Herbert Rische, fest.

In einer Beispielrechnung wird dargestellt, wie sich der
Kaufkraftverlust auswirken kann. So wird individuell ausgewiesen,
welche Kaufkraft 100 Euro bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres bei einer unterstellten Inflationsrate von 1,5 Prozent noch haben, und
zwar nach heutigen Werten.

"Hiermit helfen wir unseren Versicherten, ihren zusätzlichen
Vorsorgebedarf besser einschätzen zu können und stellen uns der
Verantwortung, unseren Kunden klare Informationen an die Hand zu
geben", so Dr. Axel Reimann, stellvertretender Geschäftsführer des
VDR.

Die Rentenversicherung würde es begrüßen, wenn auch private
Anbieter entsprechende Hinweise in ihre Vorsorgeberechnungen
aufnehmen würden.

Quelle: Verband Dt. Rentenversicherungsträger

Autor(en): Susanne Niemann

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