04.10.2022 Recht
Verwindungsschäden sind nicht versichert
Kippt ein Lkw auf unebenem Gelände, obwohl er zuvor unbeladen problemlos die Strecke passierte, ist ein entstehender Verwindungsschaden, der vor dem Aufprall geschah, durch die Betriebshaftpflicht nicht versichert. Mehr
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