Der versteckte Wohnungsschlüssel

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Der Versicherungsnehmer hatte einen Ersatzschlüssel seines Wohnhauses in der Gartenlaube versteckt. Er erzählte mehreren fremden Personen davon.

Eines Tages wurde sein Kfz aus der hauseigenen Tiefgarage entwendet. Die Garage kann mittels der im Garten entwendeten Wohnungsschlüssel betreten werden. Hier liegt eine grob fahrlässige Herbeiführung des Diebstahls vor. Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem Oberlandesgericht Naumburg keinen Erfolg.

Das Gericht sah hier ein deutliches Mitverschulden des Versicherungsnehmers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/40) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

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