26.03.2015 Recht
Maklerrecht: Versicherer muss für vorläufige Deckung einstehen
Der Versicherer überlässt dem Makler Antragsformulare für Kfz-Versicherungen, auf denen der Versicherungsmakler mit seiner Unterschrift eine vorläufige Deckung erteilen kann, um danach an die Versicherungsnehmer Doppelkarten auszugeben. Mehr
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