26.02.2015 Recht
Lebensversicherung: Arglistige Täuschung bei Kenntnis des VR
Hat der Versicherer davon Kenntnis, dass sein Versicherungsnehmer ihn in Bezug auf einen Lebensversicherungsvertrag arglistig getäuscht hat, so hat er die Pflicht, alle Verträge des gleichen VN eingehend auf eventuelle Anfechtungsgründe hin zu überprüfen. Mehr
https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/lebensversicherung-arglistige-taeuschung-bei-kenntnis-des-vr-1911036.html