Im vorliegenden Fall bestand eine Feuerversicherung für ein nur teilweise fertiggestelltes Parkhaus. Nach einer Brandstiftung wurden Teile des Parkhauses zerstört und der Versicherer (VR) lehnte die anteilige Kostenübernahme für ein noch nicht fertiggestelltes Parkdeck ab, da das Eigentum noch nicht übergegangen war.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spielte es jedoch keine Rolle, dass das Eigentum teilweise noch unter Eigentumsvorbehalt stand, maßgebend ist allein, welcher Gegenstand per Vertrag versichert ist, also das gesamte Parkhaus.
Die Klage das Versicherungsnehmers hatte Erfolg, der VR musste vollumfänglich leisten.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/13) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs spielte es jedoch keine Rolle, dass das Eigentum teilweise noch unter Eigentumsvorbehalt stand, maßgebend ist allein, welcher Gegenstand per Vertrag versichert ist, also das gesamte Parkhaus.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert