11.06.2015 Recht
Feuerversicherung: Regress gegen den Mieter ist nicht möglich
Ein Mieter verursachte im versicherten Gebäude, durch das Aufstellen und Anzünden eines weiteren Räuchermännchens auf einem Fensterbrett einen Feuerschaden, denn die Gardine fing Feuer. Hier kann der Versicherer (VR) ihn nicht in Regress nehmen, wenn das Anzünden des ersten Räuchermännchens problemlos funktioniert hatte. Mehr
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