In der Unfallversicherung sehen die Bedingungen in der Regel einen Abzug für Mitwirkungsanteile von über 25% vor. Die alleinige Beweislast in solchen Fällen trägt der Versicherer.
Gelingt es diesem, einen Mitwirkungsanteil unfallunabhängiger Gesundheitsschädigungen von mindestens 25% nachzuweisen, ist es erlaubt, den genauen prozentualen Mitwirkungsanteil per Gerichtsweg nach § 287 ZPO zu schätzen.
Der Bundesgerichtshof stellte hier die Einzelfallbeurteilung der Richter in den Vordergrund.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/15) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Gelingt es diesem, einen Mitwirkungsanteil unfallunabhängiger Gesundheitsschädigungen von mindestens 25% nachzuweisen, ist es erlaubt, den genauen prozentualen Mitwirkungsanteil per Gerichtsweg nach § 287 ZPO zu schätzen.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert