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Vollkostenrechnung

1. Begriff: Kostenrechnung, die sämtliche Kosten im Versicherungsunternehmen erfasst und auf die ausgewählten Bezugsgrößen zurechnet. Abzugrenzen von Teilkostenrechnungen.

2. Elemente und Merkmale: Für die Vollkostenrechnung ist regelmäßig eine sukzessive Abfolge der drei Teilrechnungen Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung notwendig. Dabei dient die Kostenstellenrechnung im Rahmen der Kostenträgerrechnung auch als Vermittler für die Zurechnung von Kostenarten mit dem Charakter von Gemeinkosten, indem sie geeignete Schlüsselgrößen zur Verfügung stellt.

3. Ziele: Die Vollkostenrechnung bildet eine ganzheitliche Kalkulationsgrundlage und dient insbesondere langfristigen Geschäftsfeldentscheidungen und der langfristigen Preiskalkulation (im Versicherungsgeschäft: Prämienkalkulation). Des Weiteren verschließt sich die Vollkostenrechnung bewusst vor marginalanalytischen Ansätzen; sie kann damit als Basis für eine umfassende Wirtschaftlichkeitskontrolle eingesetzt werden.

4. Abgrenzung: Die Vollkostenrechnung ist von der Teilkostenrechnung abzugrenzen.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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