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Teilkostenrechnung

1. Begriff: Kostenrechnung, die nur einen Teil der Kosten im Versicherungsunternehmen erfasst und ausgewählten Bezugsgrößen zurechnet.

2. Ausprägungen und Merkmale: Die Teilkostenrechnung beruht auf einer marginalanalytischen Sichtweise und steht im Gegensatz zur Totalanalyse. Je nach Rechnungszweck lassen sich verschiedene Ausprägungen von Teilkostenrechnungen unterscheiden. a) Teilkostenrechnung mit den Einzelkosten: In diesem Fall werden nur solche Kosten erfasst, die einer Bezugsgröße unmittelbar und ohne Schlüsselung zugerechnet werden können. Dabei handelt es sich um sog. Einzelkosten. Als Bezugsgrößen kommen dabei Kostenstellen und Kostenträger in Betracht, und die Teilkostenrechnung ermittelt entsprechend Kostenstelleneinzelkosten bzw. Kostenträgereinzelkosten; die Gemeinkosten bleiben also unberücksichtigt. Beim Wegfall der Kostenstellen bzw. Kostenträger gibt es auch die zugehörigen Einzelkosten nicht mehr, d.h. aber nicht, dass auch die Kosten als solche zwingend wegfallen. Soweit es sich um fixe und nicht um variable Kostenelemente handelt, werden die vormaligen Einzelkosten dann zu Gemeinkosten. Die Teilkostenrechnung auf Basis der Einzelkosten kann z.B. zur kurzfristigen Wirtschaftlichkeitskontrolle (Kostenstellenrechnung) oder zur kurzfristigen Geschäftsfeldkontrolle (Kostenträgerrechnung) im Versicherungsunternehmen eingesetzt werden.
b) Teilkostenrechnung mit den variablen Kosten: In diesem Fall werden nur solche Kosten erfasst, die sich mit der Veränderung der hergestellten Gütermenge ebenfalls verändern. Dabei handelt es sich um variable Kosten; die fixen Kosten werden außer Acht gelassen. Die Marginalanalyse dient hier insbesondere dem Zweck, für die eigenen Produkte (Kostenträger) eine kurzfristige Preisuntergrenze (im Versicherungsgeschäft: Prämienuntergrenze) zu kalkulieren, mit der zumindest kein negativer Deckungsbeitrag (Deckungsbeitragsrechnung) erzielt wird. Wenn und soweit darüber hinaus Preise (Prämien) oberhalb der variablen Kosten realisiert werden können, entsteht zudem ein Beitrag zur Deckung der Fixkosten im Versicherungsunternehmen.

3. Ziele: Die Teilkostenrechnung dient also insbesondere als Kontrollinstrument (Wirtschaftlichkeitskontrolle) und als Instrument zur Fundierung kurzfristiger unternehmerischer Entscheidungen, z.B. über das Eingehen bestimmter Geschäfte und/oder die Preisuntergrenze.

4. Abgrenzung: Die Teilkostenrechnung ist von der Vollkostenrechnung abzugrenzen. Der Entscheidungshorizont ist bei der Teilkostenrechnung kurzfristig ausgerichtet, während die Vollkostenrechnung eher längerfristig wirksame Entscheidungen unterstützt.

Autor(en): Anja Schwinghoff, Prof. Dr. Fred Wagner

 

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