Vertrieb
1. Begriff: Betriebswirtschaftliche Funktion des Versicherungsunternehmens, die der Verwertung des Gutes Versicherungsschutz am Absatzmarkt dient. In institutioneller Sicht ist der Vertrieb die Gesamtheit aller mit den Vertriebsfunktionen betrauten Organisationseinheiten und der dafür geschaffenen Strukturen im Versicherungsunternehmen.
2. Merkmale: Der Vertrieb gilt regelmäßig als Engpassfunktion im Versicherungsunternehmen. Das hat mehrere Gründe: Erstens gilt das Versicherungsprodukt als sog. „low-interest-product“, das eher verkauft werden muss, als dass es gekauft wird. Zweitens sind dafür nur begrenzt Vertriebskapazitäten vorhanden. Drittens kann das Gut Versicherungsschutz erst nach dem Vertrieb produziert werden, denn im Rahmen der Versicherungstechnik benötigt der Versicherer für den Risikoausgleich einen Versicherungsbestand, der zunächst durch den Vertrieb zustande gebracht werden muss. Im Übrigen erfüllt der Vertrieb neben der Verwertung des produzierten Versicherungsschutzes am Absatzmarkt zugleich eine Beschaffungsfunktion im Sinne der Einholung relevanter Informationen über das zu versichernde Risiko und eine Betreuungsfunktion gegenüber dem Kunden. Für den Vertrieb bedient sich der Versicherer unterschiedlicher Vertriebskanäle.
Autor(en): Uwe Laue