Güter
1. Begriff: Im ökonomischen Sinne alle Mittel zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.
2. Unterscheidungen: Gemäß der Verfügbarkeit können freie Güter, öffentliche Güter und private Güter unterschieden werden, wobei jedoch auch Mischformen zwischen öffentlichen und privaten Gütern auftreten können (Klubgüter, meritorische Güter, Allmendegüter). a) Als freie Güter werden Güter bezeichnet, die für jedermann zugänglich sind und die weder privat noch staatlich kontrolliert werden (bspw. Luft).
b) Öffentliche Güter i.e.S. sind Güter, bei denen keine Rivalität im Konsum auftritt und von deren Konsum niemand ohne prohibitiv hohe Kosten ausgeschlossen werden kann. Als klassisches Beispiel dient die Landesverteidigung.
c) Bei rein privaten Gütern hingegen sind sowohl die Ausschließbarkeit als auch die Rivalität im Konsum gegeben.
3. Merkmale: Sowohl öffentliche als auch private Güter zeichnen sich durch eine gewisse Knappheit aus. Sog. Mischgüter haben sowohl den Charakter eines öffentlichen als auch eines privaten Guts. Clubgüter bspw. sind zwar durch Ausschließbarkeit gekennzeichnet, jedoch gibt es bis zu einer gewissen Grenze keine Rivalität im Konsum (z.B. Bezahlfernsehen). Allmendegüter bzw. meritorische Güter sind zwar durch Rivalität im Konsum gekennzeichnet, aber sie sind meist aus normativen und nicht technischen Gründen nicht ausschließbar (z.B. frei zugängliche Fischgründe). Güter werden weiterhin nach verschiedenen Charakteristika unterschieden, bspw. nach nicht beliebig vermehrbaren (z.B. Kunstwerke) und beliebig vermehrbaren Gütern, deren Menge durch eine Kosten verursachende Produktion vergrößert werden kann. Unterschieden werden ferner Konsumgüter, die unmittelbar Bedürfnisse decken, und Produktionsmittel, mit deren Hilfe Konsumgüter hergestellt werden und die somit nur mittelbar menschliche Bedürfnisse befriedigen. Konsumgüter werden in Verbrauchsgüter (zum einmaligen Verbrauch) und Gebrauchsgüter (länger nutzbar), die Produktionsmittel in kurzlebige und langlebige Produktionsgüter (Produktionsfaktoren gegliedert. Komplementäre Güter ergänzen sich gegenseitig (z.B. CD‘s und CD-Spieler), substitutive Güter können sich gegenseitig ersetzen (z.B. Zucker und Süßstoff). Materielle Güter sind körperlich, immaterielle Güter hingegen unkörperlich. Sachgüter sind materielle Realgüter; sie können unbeweglicher (Immobilien) oder beweglicher Natur (Mobilien) sein. Zu den immateriellen Realgütern zählen z.B. Arbeits- und Dienstleistungen sowie Informationen, Rechte, Ideen und Nominalgüter (Geld oder Ansprüche auf Geld).
Autor(en): Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Prof. Dr. Christian Hagist, Dr. Arne Leifels