Versicherungstechnik
Verfahren im Risikogeschäft zur Förderung und Steuerung des Risikoausgleichs im Kollektiv und in der Zeit. Als Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Risikoausgleich im Kollektiv gelten eine Mindestgröße des Versicherungsbestands (Gesetz der großen Zahlen, zentraler Grenzwertsatz), eine hinreichende Unabhängigkeit der Risiken sowie eine genügende Homogenität der Schadenpotenziale aus den Einzelrisiken im Versicherungsbestand. Für den Risikoausgleich in der Zeit wird insbesondere ein ausreichendes Risikokapital benötigt. Die Erfüllung der o.a. Voraussetzungen ist im Rahmen der versicherungstechnischen Risikopolitik anzustreben.
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Renata Elert, Jiying Luo