Kfz-Kaskoversicherung
1. Begriff:Sachversicherung und Teil der Kfz-Versicherung. In Form der Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung verfügbar. Die Kfz-Kaskoversicherung deckt das Interesse des Versicherungsnehmers an der Erhaltung des wirtschaftlichen Werts des unter Versicherungsschutz stehenden Kraftfahrzeugs (Kfz) ab.
2. Versicherte Gefahren: In der Kfz-Kaskoversicherung leistet der Versicherer insbesondere Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Kfz.
3. Haftungsumfang: Der Umfang der Kfz-Kaskoversicherung entspricht dem Grundsatz, dass die Versicherungsleistung auf den wirklich entstandenen Schaden begrenzt ist. Der Versicherer hat grundsätzlich bei Zerstörung oder Verlust des Kfz die Höchstentschädigung und bei Beschädigung nur die Wiederherstellungskosten zu ersetzen, wobei diese nicht die Höchstentschädigung überschreiten dürfen. Häufig leistet die Kfz-Kaskoversicherung nicht nur in Geld, sondern bietet Naturalersatz bei Reparatur des Fahrzeugs in einer Partnerwerkstatt des Versicherers.
Autor(en): Rolf-Peter Hoenen, Klaus-Jürgen Heitmann